Mitteilung Gebührenabrechnung I. Quartal 2025
Aufgrund von Umstellungsarbeiten im Rahmen der verwaltungs- und finanztechnischen
Übernahme des Zweckverbandes wird in diesem Jahr die erste Rate der Wassergebührenabrechnung 2025 am 1. März 2025 fällig.
Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit
gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass dieser spätestens am 1. März 2025 auf einem Konto des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön eingegangen ist.
Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Zweckverband verpflichtet, die
gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.
Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön
Bitte geben Sie das neue Kassenzeichen bei der Zahlung an!
Beispiel Kassenzeichen: 11-7000-00
Zahlung auf eines der folgenden Konten:
Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG
IBAN: DE58 5306 2350 0000 8104 01
BIC: GENODEF1PBG
Sparkasse Fulda
IBAN: DE78 5305 0180 0027 0003 06
BIC: HELADEF1FDS
Wir bitten um Beachtung!
Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön