Rate der Wassergebührenabrechnung wird zum 15.05.2025 fällig

Am 15. Mai 2025 ist die 2. Rate der Wassergebührenabrechnung 2025 zur Zahlung fällig.

Soweit kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt wurde, werden die Zahlungspflichtigen hiermit gebeten, den Fälligkeitsbetrag so anzuweisen, dass dieser spätestens am 15. Mai 2025 auf einem Konto des Zweckverbandes Gruppenwasserwerk Vorderrhön eingegangen ist.

Wird der Zahlungstermin nicht eingehalten, ist der Zweckverband verpflichtet, die gesetzlichen Mahngebühren und Säumniszuschläge zu berechnen.

Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön

Bitte geben Sie das neue Kassenzeichen bei der Zahlung an!

Beispiel Kassenzeichen: 11-7000-00

Zahlung auf eines der folgenden Konten:
Raiffeisenbank Biebergrund-Petersberg eG
IBAN: DE58 5306 2350 0000 8104 01
BIC: GENODEF1PBG

Sparkasse Fulda
IBAN: DE78 5305 0180 0027 0003 06
BIC: HELADEF1FDS

Wir bitten um Beachtung!

Zweckverband Gruppenwasserwerk Vorderrhön

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